Wann kann die Ausbildung beginnen?
Die Ausbildung kann frühzeitig geplant werden. Theorie- und Praxisprüfung sind innerhalb der gesetzlichen Altersgrenzen vor dem 17. Geburtstag möglich. Nach bestandener Prüfung darfst du bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Anforderungen an Begleitpersonen
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
Warum BF17 sinnvoll ist
Die zusätzliche Fahrpraxis im Alltag hilft, Routinen zu festigen. Wichtig bleibt, dass Begleitpersonen ruhig unterstützen und nicht selbst als Fahrlehrer auftreten.